Teilungsversteigerungen sind vermehrt Bestandteil von streitigen Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere im Familienrecht. Dementsprechend sind von der Anwaltschaft auch in diesem Rechtsbereich umfassende Kenntnisse gefordert. Wenn Einvernehmen nicht möglich oder gar prinzipiell nicht gewollt ist, dann muss die anwaltliche Vertretung einen klaren Blick dafür haben, was mit einer Versteigerung oder deren Verhinderung erreicht werden kann und was nicht, und wo im konkreten Fall Probleme und Unwägbarkeiten bestehen. Je früher diesbezügliche Überlegungen stattfinden, umso zielgerichteter lassen sich die Verfahren im Mandanteninteresse steuern.
Die Referierenden, die gemeinsam im Diskurs vortragen, sind in ihrem Berufsalltag als Parteivertreter und am Versteigerungsgericht tätig – berichten also aus der Praxis für die Praxis, mit teilweise auch unterschiedlichen Sichtweisen. Das Seminar beschäftigt sich mit den wesentlichen materiellen Vorschriften und Verfahrensabläufen in der gerichtlichen Teilungsversteigerung. Es besteht ausreichend Zeit, spezielle Probleme in Fragen und Antworten zu vertiefen.
Die Botschaft der Referierenden: Keinesfalls sollte die Mandantschaft im Verfahren und insbesondere in den Gerichtsterminen alleine gelassen werden, damit nicht die Gegenseite oder im extremen Fall Ersteigerungsprofis die lachenden Gewinner sind.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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