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Sozialrecht, Strafrecht

Das neue SGB XIV – Opferrechte aus sozialrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

Tagungsleitung : Susanne Pfuhlmann-Riggert

Referierende: Dirk Hinne, Henriette Lyndian

Fortbildungs-Nr.: 044212

Hybrid 22.02.2024 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO

Hilton Köln

Hilton Köln

Marzellenstraße 13-17
50668 Köln
Tel. +49 221 130710
oder

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Prospekt
Fortbildungsplus zur 36. Sozialrechtlichen Jahresarbeitstagung
Opfervertretung ist mehr als das bloße Beistehen im Strafverfahren. Aber dort beginnt in der Regel die Auseinandersetzung von Opfern mit Behörden und der Justiz. Im Strafverfahren werden Weichen gestellt, die auch andere Verfahren insbesondre das sozialrechtliche Teilhabeverfahren im Bereich der Opferentschädigung stark beeinflussen. Für Sozialrechtler*innen ist es daher unumgänglich bei der Opfervertretung Kenntnisse im Strafrecht zu besitzen, so wie Strafrechtler*innen wissen müssen, was es im Strafverfahren zu beachten gilt, um erfolgreich im Opferentschädigungsverfahren seine Mandanten vertreten zu können. Die Referentin und der Referent verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Opferrechts auf beiden Fachgebieten. In vielen Fallbeispielen wird im Rahmen des Seminars deutlich gemacht, was die Fallstricke im Opferrecht sind. Dabei werden auch die Besonderheiten im Umgang mit traumatisierten Menschen erörtert. Das Fortbildungsplus zur 36. Jahresarbeitstagung Sozialrecht behandelt aktuelle und praxisrelevante Fragestellungen - in diesem Jahr das neue SGB XIV Opferentschädigungsrecht-, welche von erfahrenen Referenten aus Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit präsentiert werden. Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Arbeitsunterlage. An den Folgetagen (23. und 24. Februar 2024) dieses Seminars findet die 36. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung mit einem Umfang von zehn Zeitstunden statt. Veranstaltungsort der Fortbildungen ist jeweils das Hotel Hilton Köln. Beide Fortbildungen können zu einem Paketpreis von 775, – € (Ersparnis gegenüber Einzelanmeldung: mindestens 10 Prozent) gebucht werden. Fachanwältinnen und -anwälten für Sozialrecht wird damit ermöglicht, ihre gesamte Pflichtfortbildung (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an einem Termin wahrzunehmen.

Kaffeepause: 15:00 - 15:15 Uhr

Kaffeepause: 16:45 - 17:00 Uhr

Hilton Köln

Marzellenstraße 13-17
50668 Köln
Tel. +49 221 130710
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Tagungsleitung

Susanne Pfuhlmann-Riggert

(mehr Infos)

Referierende

Dirk Hinne

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Henriette Lyndian

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Regulärer Kostenbeitrag

295,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden