Steuerrecht, Internat. Wirtschaftsrecht u. Europarecht
Referent: Dr. Eugen Mehlhaf
Fortbildungs-Nr.: 05246368
Die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer wird bei inländischen – der beschränkten Steuerpflicht – unterliegenden Einkünften von Steuerausländern ua. aus bestimmten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen
Darbietungen und aus der Verwertung solcher Darbietungen, aus der Überlassung von Lizenzen sowie aus der Tätigkeit als Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmitglied nach § 50a EStG im Wege des Steuerabzugs erhoben. Den Abzug hat der Schuldner der Vergütung vorzunehmen und haftet für den Einbehalt und die Abführung der Steuer. Die Komplexität des Abzugsverfahren stellt die Beratung vor Herausforderungen und birgt Haftungsrisiken. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Freistellung von der Quellensteuerpflicht bzw. eine Erstattung abgeführter Steuern möglich. Die Regelungen zum Freistellungs- und Erstattungsverfahren in § 50c EStG wurden ebenso wie die Anti-Missbrauchs-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG durch das AbzStEntModG vom 2.6.2021 reformiert. Das Kontrollmeldeverfahren ist entfallen. Im Rahmen des Seminars werden die Grundlagen des Abzugsverfahren sowie der Verfahren zur Entlastung von Abzugssteuern vermittelt und aktuelle Entwicklungen aufgezeigt.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden