Die Zeit bleibt nicht stehen – schon gar nicht im Insolvenzrecht! Bei der Insolvenzanfechtung muss sich der Insolvenzverwalter auf Restriktionen einstellen: Gesetzgebung und Rechtsprechung schränken die einst schärfste Waffe des Insolvenzverwalters ein. Weiterhin bleibt die Geschäftsleiterhaftung wichtig. Etwas ruhiger geht es derzeit zu im Bereich der Privatinsolvenz. Gleichwohl bereiten einige „Dauerbrenner“ wie § 302 InsO und der sog. Neuerwerb immer wieder Probleme, ebenso der Umgang mit § 295a InsO. Auch die InsVV ist natürlich von Bedeutung. Schlagworte: Regel- und Mindestvergütung, Vergleichsrechnung, Dienstleister.