Die Strafvorschrift des § 266a StGB steht im Zentrum des Arbeitsstrafrechts, ist aber auch für das arbeits- und sozialrechtliche Mandat von erheblicher Bedeutung. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung an einigen Stellen grundlegende Kehrtwenden vollzogen, aber auch in Detailfragen werden die Weichen ständig neu justiert. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist daher essentielle Voraussetzung für ein erfolgreiches Mandat. Vor diesem Hintergrund wird ein umfassender und praxisnaher Überblick über aktuelle Entscheidungen unter anderem zu folgenden Themenfeldern gegeben:
- Voraussetzungen der Arbeitgeberstellung
- Maßgeblicher Vorsatzinhalt
- Faktische Geschäftsführung und -beauftragung bzw. Einsatz von Strohleuten
- Analoge Anwendbarkeit des § 15b Abs. 8 InsO auf Sozialversicherungsbeiträge
- Abdeckrechnungen und Servicegesellschaften - Einschaltung gutgläubiger Dritter (insbesondere Steuerberatungsbüros)
- Einzelfragen der Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
- Anforderungen an tatgerichtliche Feststellungen
- Voraussetzungen und Grenzen der Schätzung
- Strafzumessung
- Einziehung bei Straftaten nach § 266a.
Das Seminar wendet sich in erster Linie an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und/oder Strafrecht sowie an andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, die mit arbeitsstrafrechtlichen Fragen befasst sind. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungen rundet die Veranstaltung ab.