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Arbeitsrecht, Strafrecht

Neuere Entwicklungen der Rechtsprechung zu § 266a StGB

Referent: Prof. Dr. Hans Theile LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 01245740

Online-Vortrag LIVE 15.07.2024 15:45 Uhr -
18:30 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Merkliste
Die Strafvorschrift des § 266a StGB steht im Zentrum des Arbeitsstrafrechts, ist aber auch für das arbeits- und sozialrechtliche Mandat von erheblicher Bedeutung. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung an einigen Stellen grundlegende Kehrtwenden vollzogen, aber auch in Detailfragen werden die Weichen ständig neu justiert. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist daher essentielle Voraussetzung für ein erfolgreiches Mandat. Vor diesem Hintergrund wird ein umfassender und praxisnaher Überblick über aktuelle Entscheidungen unter anderem zu folgenden Themenfeldern gegeben: 
- Voraussetzungen der Arbeitgeberstellung
- Maßgeblicher Vorsatzinhalt
- Faktische Geschäftsführung und -beauftragung bzw. Einsatz von Strohleuten
- Analoge Anwendbarkeit des § 15b Abs. 8 InsO auf Sozialversicherungsbeiträge
- Abdeckrechnungen und Servicegesellschaften - Einschaltung gutgläubiger Dritter (insbesondere Steuerberatungsbüros)
- Einzelfragen der Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
- Anforderungen an tatgerichtliche Feststellungen
- Voraussetzungen und Grenzen der Schätzung
- Strafzumessung
- Einziehung bei Straftaten nach § 266a.

Das Seminar wendet sich in erster Linie an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und/oder Strafrecht sowie an andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, die mit arbeitsstrafrechtlichen Fragen befasst sind. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungen rundet die Veranstaltung ab.

Pause 17:15 - 17:30 Uhr

Prof. Dr. Hans Theile LL.M.

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden