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Verwaltungsrecht

Die perfekte Antragstellung im Verwaltungsprozess

Referent: Prof. Dr. Jan Bergmann LL.M. Eur.

Fortbildungs-Nr.: 064127

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Aufzeichnung Vortrag) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
„Zum Antrag drängt, am Antrag hängt doch alles – ach, Ihr Armen!“ Anders als im Zivilprozess kennt die VwGO kein Säumnisverfahren. In Ausprägung des Untersuchungsgrundsatzes werden Anträge hier nicht zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung angekündigt, sondern im förmlichen Klageschriftsatz aktiv gestellt. Deshalb sollten sie richtig sein, was häufig alles andere als einfach ist. Denn der perfekte Antrag spiegelt die Rechtsauffassung seines Stellers wider, beispielsweise zur Frage, ob überhaupt ein Verwaltungsakt gegeben ist, welche Ermächtigungsgrundlage greift oder welche Klageart am rechtsschutzintensivsten ist. Erst recht gilt dies im Eilverfahren, indem oft unter Zeitdruck formuliert werden muss. Nach verbreiteter Auffassung der Gerichte ist es nicht deren Aufgabe, „durch eine erfolgsorientierte Auslegung des anwaltlich formulierten Antrags den Weg für das Obsiegen zu ebnen“ (OVG B, B. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02). Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht ist es mithin umso wichtiger, bei der Antragstellung keine Fehler zu machen, was praktischer Übung bedarf. Das Seminar wendet sich an Fachanwälte für Verwaltungsrecht und andere Rechtsanwälte, die Prozesse durch zielführende Anträge gewinnen wollen. Gegenstand sind die Grundlagen des verwaltungsprozessualen Antragsrechts sowie einschlägige Rechtsprechung, die Fall-orientiert aufbereitet und praxisnah trainiert werden, stets im Hinblick auf die anwaltliche Mandatsbearbeitung.
 
Aufgezeichnet am 30. November 2023

Referent

Profilbild von Jan Bergmann
Prof. Dr. Jan Bergmann LL.M. Eur.

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin