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Verwaltungsrecht

Die perfekte Antragstellung im Verwaltungsprozess

Referent: Prof. Dr. Jan Bergmann LL.M. Eur.

Fortbildungs-Nr.: 064127

Selbststudium (Aufzeichnung Vortrag) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
„Zum Antrag drängt, am Antrag hängt doch alles – ach, Ihr Armen!“ Anders als im Zivilprozess kennt die VwGO kein Säumnisverfahren. In Ausprägung des Untersuchungsgrundsatzes werden Anträge hier nicht zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung angekündigt, sondern im förmlichen Klageschriftsatz aktiv gestellt. Deshalb sollten sie richtig sein, was häufig alles andere als einfach ist. Denn der perfekte Antrag spiegelt die Rechtsauffassung seines Stellers wider, beispielsweise zur Frage, ob überhaupt ein Verwaltungsakt gegeben ist, welche Ermächtigungsgrundlage greift oder welche Klageart am rechtsschutzintensivsten ist. Erst recht gilt dies im Eilverfahren, indem oft unter Zeitdruck formuliert werden muss. Nach verbreiteter Auffassung der Gerichte ist es nicht deren Aufgabe, „durch eine erfolgsorientierte Auslegung des anwaltlich formulierten Antrags den Weg für das Obsiegen zu ebnen“ (OVG B, B. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02). Auch in haftungsrechtlicher Hinsicht ist es mithin umso wichtiger, bei der Antragstellung keine Fehler zu machen, was praktischer Übung bedarf. Das Seminar wendet sich an Fachanwälte für Verwaltungsrecht und andere Rechtsanwälte, die Prozesse durch zielführende Anträge gewinnen wollen. Gegenstand sind die Grundlagen des verwaltungsprozessualen Antragsrechts sowie einschlägige Rechtsprechung, die Fall-orientiert aufbereitet und praxisnah trainiert werden, stets im Hinblick auf die anwaltliche Mandatsbearbeitung.
 
Aufgezeichnet am 30. November 2023
Prof. Dr. Jan Bergmann LL.M. Eur.

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden