Die Veranstaltung befasst sich mit der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen im Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB (Volljährigenunterhalt, Unterhalt nach § 1615l BGB, Elternunterhalt), im Ehegattenunterhalt (Trennungs- wie Nachscheidungsunterhalt) nach § 1579 BGB sowie der Verwirkung von – begründeten – Unterhaltsansprüchen für rückwärtige Zeiträume nach § 242 BGB. Anwendungsfälle der Verwirkungsvorschriften werden anhand von höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen dargestellt. Der Blick soll auch auf die Rechtsfolgenseite, d.h. die Reaktionen der Gerichte auf Verwirkungsfälle, gerichtet werden. Ferner werden die verfahrensrechtlichen Probleme behandelt (Darlegungs- und Beweislast, Abänderung- und Vollstreckungsabwehrantrag). Der Blick richtet sich auch auf die verfahrensrechtliche Behandlung von Obliegenheiten.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil der Veranstaltungsreihe „Schwerpunkte des Unterhaltsrechts“:
„Obliegenheiten in den Unterhaltsrechtsverhältnissen“, 21.02.2025 (09245998)
„Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen“, 19.05.2025 (09246170)
„Die Anspruchsberechtigung im Unterhaltsrecht“, 02.09.2025 (09246263)
„Leistungsfähigkeit“, 15.12.2025 (09246571)
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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