Der Referent befasst sich mit der Einordnung und Behandlung von Vermögensgegenständen anlässlich Heirat, Trennung und Scheidung, wobei auch der Umgang mit Verbindlichkeiten nicht ausgeblendet wird. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt der Fokus auf der Erfassung auszugleichender Vermögensgegenstände und deren Bewertung sowie der Besonderheiten beim Anfangs- und Endvermögen. Ergänzend dazu werden die Ansprüche neben dem Zugewinnausgleich beleuchtet, insbesondere die Abwicklung von Zuwendungen, Schenkungen, Bruchteilsgemeinschaft, Ehegatteninnengesellschaft, Arbeitsleistungen, Treuhandabreden und Schuldenausgleich zwischen Ehegatten. Der Abrundung dient der Blick auf die Bedeutung des Vermögens in ehevertraglichen Regelungen und prozessuale Erwägungen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive und übersichtlich gegliederte Arbeitsunterlage, in der alle besprochenen Entscheidungen nachgeschlagen werden können.