Das BAMF stellt jährlich regelmäßig rund 60.000 Übernahmeersuchen an andere Dublinstaaten. Die letzten Jahre vor Corona wurden in Folge meist bis zu 10.000 Überstellungen von Deutschland in die anderen 30 Dublinstaaten durchgeführt. Für die betroffenen Asylbewerber oder Anerkannten ist es ein großer Unterschied, ob sie zur Prüfung ihres Begehrens jedenfalls für die Verfahrensdauer in Deutschland verbleiben dürfen, weswegen hier meist Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Vortrag wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Kenntnisse hinsichtlich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und insbesondere der Dublin III-Verordnung in Theorie und Praxis vertiefen wollen, um hier noch zielgerichteter beraten zu können. Gegenstand des Seminars ist die verständliche Darstellung des komplexen Zuständigkeitssystems in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung des EuGH, des EGMR, des BVerfG und der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die fallorientiert aufbereitet und von dem erfahrenen und durch das Standardwerk „Ausländerrecht“ (Bergmann/Dienelt, 14. Aufl. 2022) bundesweit bekannten Referenten praxisnah trainiert wird.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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