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Sozialrecht, Arbeitsrecht

Das sozialrechtliche Beschäftigungsverhältnis, geringfügige Beschäftigung und Minijob

Referent: Willi Johannes Kainz

Fortbildungs-Nr.: 044347

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 19.07.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
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Online

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Mit dem vorliegenden Seminar werden die aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zur geringfügigen Beschäftigung umfassend dargestellt. Dabei wird auch die Anpassung des Mindestlohns zum 1.1.2024 berücksichtigt. Gleichzeitig werden die aktuellen Probleme von § 8 SGB IV referiert. Der erfahrene Referent wird folgende Themen erörtern:
 
  • Neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV
  • Regulatorisches Umfeld, 
  • Voraussetzungen der Entgeltgeringfügigkeit und Zeitgeringfügigkeit
  • Vorübergehende Überschreitung der Entgelt- und Zeitgrenzen
  • Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen
  • Beschäftigungsverhältnis und selbstständige Tätigkeit
  • Prognoseentscheidung
  • Amnestieregelung
  • Verschulden des Arbeitgebers
  • Versicherungsrechtliche Auswirkungen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung
  • Beitrags- und melderechtliche Auswirkungen
  • Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und Umlage für Insolvenzgeld
  • Entgeltunterlagen
  • Energiepreispauschale
  • Verfahrensrechtliche Hinweise
 
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Pause: 11:30 - 11:45 Uhr

Referent

Willi Johannes Kainz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin