
Familienrecht
Referent: Werner Reinken
Fortbildungs-Nr.: 09257407
Der Unterhaltsanspruch setzt in allen Unterhaltsrechtverhältnissen das zeitgleiche Vorliegen von Anspruchsberechtigung dem Grunde nach, einen unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Bedarf, die Bedürftigkeit, also die Unfähigkeit, den Bedarf durch die unterhaltsrechtlich gebotenen Anstrengungen selbst sicherstellen zu können, sowie die Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen voraus.
Im Focus dieses Seminars stehen die Grundlagen und Besonderheiten, die auf Seiten von Anspruchstellern zu erfüllen sind. Deren Rechtsstellung wird von vielfältigen unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten geprägt. Es gilt, die Grundlagen der Anspruchsberechtigung zu erfüllen und den unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten zu genügen. Ansonsten besteht keine Rechtfertigung für ein Unterhaltsverlangen. Auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen kommt es dann gar nicht mehr an.
Der anspruchsbegründende Tatbestand gehört zur Darlegungs- und Beweislast der Unterhaltsberechtigten. Defizite in der Darlegung und in der Beweisführung gehen zu Lasten der Anspruchsteller.
Der zeitliche Rahmen erfordert die Beschränkung auf besonders praxisrelevante Problemlagen.
Diese Veranstaltung ist inhaltlich eigenständiger Bestandteil der Veranstaltungsreihe „Schwerpunkte des Unterhaltsrechts“:
„Schwerpunkte des Unterhaltsrechts: Anspruchsberechtigung und Obliegenheiten in den Unterhaltsrechtsverhältnissen“, 08.05.2026 (09257407)
„Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen / Leistungsfähigkeit“, 17.11.2026
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
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