Gerichtliche und vorgerichtliche Verfahren zwischen Bürgern und Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind nicht selten. Häufig werden Anwälte mit der Interessenwahrnehmung beauftragt. Verfassungsrechtliche Grundlage ist die Rechtsweggarantie gemäß Art. 19 Absatz 4 Grundgesetz.
Welche Besonderheiten gibt es, wenn der Verfahrensgegner eine Kommunalverwaltung ist? Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner/Entscheider in der Verwaltung? In welchen Fällen muss der Stadt-/Gemeinderat eingeschaltet werden? Können fehlerhafte Entscheidungen des Rates das Verhältnis Bürger vs. Gemeinde beeinflussen? In welchen Fällen kann auch ein Normenkontrollverfahren in Betracht kommen? In welchen Fällen kann trotz Versäumnis der Fristen geklagt werden? Welche außergerichtlichen Wege gibt es, um Mandanteninteressen durchzusetzen?
Zu diesen Fragen vermittelt die Veranstaltung aus anwaltlicher Sicht rechtliche Grundlagen, Tipps und Empfehlungen.
Eine aktuelle Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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