Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Dr. Carsten Brückner
Fortbildungs-Nr.: 17246551
Der Vermieter schuldet dem Mieter einen mangelfreien Zustand der Mietsache während der Mietzeit. Treten Mängel an der Mietsache auf, muss der Vermieter diese beseitigen. Das Vorhandensein von Mängeln führt zur Entstehung von Rechten und Ansprüchen für beide Mietvertragsparteien. Während der Vermieter berechtigt und verpflichtet ist, Mängel an der Mietsache zu beseitigen, ist der Mieter nicht nur verpflichtet, einen Mangel beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen, sondern auch die Mangelbeseitigung zu ermöglichen.
Das Seminar behandelt die relevanten Schritte der Mängelanzeige und der Mängelbeseitigung im Mietrecht und die sich daraus ergebenden Rechtslagen.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden