Das Seminar stellt die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren rechtlichen Herausforderungen bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen, Erklärung von Pflichtteilverzichten und Adoption mit dem besonderen Fokus auf die Konfliktvermeidung dar. Dabei wird dem Berater in der Gestaltungspraxis ein hohes Maß an Kreativität abverlangt, welche Lösung am besten für die konkrete Fallkonstellation geeignet ist. Um eine optimale Beratung zu gewährleisten, ist es Ziel, einerseits den Willen der designierten Erblasser widerspruchsfrei unter Vermeidung von Missverständnissen herauszuarbeiten. Andererseits sollten die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgewirkungen der rechtlichen Gestaltungen mit ihren Chancen und Risiken umfassend in die anwaltliche Beratung einbezogen werden. Dies gilt besonders bei komplexen Familienkonstellationen und der Sicherung von Unternehmensstrukturen. Auch die Möglichkeiten einer erbrechtlichen Steueroptimierung sollten im Blick behalten werden.
Oftmals wird aber auch die erbrechtliche Gestaltung überlagert von offenen oder verdeckten Konflikten zwischen Erblasser, zukünftigen Erben und Vermächtnisnehmern sowie Pflichtteilsberechtigten. Die Einbeziehung von Konflikten, die bereits vor dem Erbfall zwischen den Betroffenen entstanden sind oder durch die erbrechtliche Gestaltung entstehen können, stellen daher den Berater einerseits vor große Herausforderungen, haben jedoch andererseits auch ein großes Beratungspotenzial, wenn die Folgewirkungen von z.B. letztwilligen Verfügungen rechtzeitig -eventuell unter Beteiligung der Betroffenen- in die erbrechtliche Gestaltung mit einbezogen werden. Das Seminar vermittelt deshalb auch mediative Kommunikationsmethodiken zur Konfliktbearbeitung und zum Umgang mit unterschiedlichen Persönlichkeitsstrukturen.
Die Referenten stellen in ihrem Seminar Lösungsoptionen und -ansätze für die Verbindung von juristischen Gestaltungsmöglichkeiten und mediativem Konfliktmanagement in der erbrechtlichen Beratungspraxis vor.
Diese Veranstaltung ist eigenständiger Bestandteil einer Veranstaltungsreihe mit "Vorsorge- und Patientenvollmacht sowie vorweggenommene Erbfolge" am 17.09.2024 (144275).
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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