Diese Veranstaltung und der am Nachmittag folgende Teil 2 geben einen umfassenden Überblick besonders praxisrelevanter Einzelfragen auf neuestem Stand. Beide Veranstaltungen sind inhaltlich eigenständig, ergänzen sich aber sinnvoll. Das Kindesunterhaltsrecht stellt sich aufgrund der verschiedensten Lebenssituationen, in denen sich Kinder befinden können, als ein sehr aufgefächertes Rechtsgebiet mit unterschiedlichsten Konstellationen dar. Daher sollen in diesem Seminar zum einen verfahrensrechtliche Fragen und zum anderen materiell-rechtliche Einzelfragen zum Kindesunterhaltsrecht aufgearbeitet werden. Ein Schwerpunkt soll auf dem Kindesunterhalt beim Wechselmodell liegen. Auch auf den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch soll eingegangen werden.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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