In diesem Online-Vortrag LIVE geht es um die Frage, ob sich für den Mandanten aus dem SGB IX, konkret dem Recht der Eingliederungshilfe, weitere, zusätzliche Ansprüche ergeben, die ihm zur gewünschten Leistung verhelfen. Gehen also insbesondere Leistungen der Pflegeversicherung den Leistungen der Eingliederungshilfe vor oder stehen diese nebeneinander? Und was folgt für die anwaltliche Beratung daraus? Diese Fragen werden ebenso für das Recht der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, aber auch im Hinblick auf das Arbeitsförderungsrecht beantwortet. Kurz zusammengefasst: Kann es für den Mandanten von Nutzen sein, auch Ansprüche nach dem SGB IX geltend zu machen und zu verfolgen?
Innerhalb des Vortrags wird zudem knapp auf die Abgrenzung von rechtlicher Betreuung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe eingegangen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.