Die quartalsweise angesetzte Vortragsreihe gibt fortlaufend in jeweils 2,5 Stunden einen vertieften Einblick in das Datenschutzrecht, insbesondere aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden.
Der EuGH als Motor europäischer Integration und Rechtsvereinheitlichung ist zunehmend mit dem Datenschutzrecht befasst. In seiner Rechtsprechung zeigt sich, dass das europäische Recht eine autonome Materie ist, deren Verständnis nicht immer mit traditionellen Rechtsmeinungen des deutschen Rechts deckungsgleich ist. Dies führt immer mal wieder dazu, dass das durch Verordnung in Kraft gesetzte europäische Recht zur Folge hat, dass entgegenstehendes deutsches Recht nicht mehr anzuwenden ist – ungeachtet dessen, dass es die Praktiker in Deutschland gewohnt sind und es sogar noch wörtlich unverändert im deutschen Gesetz steht.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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