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Steuerrecht

Einbringung eines Betriebs und anderer Sachgesamtheiten in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)

Referent: Thomas Müller

Fortbildungs-Nr.: 052521

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Im Wirtschaftsleben stellt sich für den Unternehmer häufig die Aufgabe, sein Unternehmen in eine andere Rechtsform umzuwandeln. Dazu stellt ihm das Umwandlungsgesetz die zivilrechtlichen und das Umwandlungssteuerrecht die steuerrechtlichen Instrumente zur Verfügung.
 
In diesem Kurs werden die steuerrechtlichen Grundzüge der Einbringung von Sachgesamtheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) in eine Kapitalgesellschaft dargestellt. Insbesondere geht es um die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Diese häufige Form der Umwandlung ist unter genau vorgegebenen Voraussetzungen steuerneutral möglich.
 
Ziel des Kurses ist, dass die Teilnehmenden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser Umwandlung beherrschen. Im Wesentlichen geht der Kurs auf die Umwandlung in einem reinen Inlandsfall ein (Einbringender und übernehmende Rechtsträgerin sind Steuerinländer). Auslandssachverhalte werden nur am Rande angesprochen. Die zivilrechtlichen Möglichkeiten und Anforderungen (zum Beispiel der Ausgliederung) werden ebenfalls nur erörtert, soweit dies zum Verständnis der steuerlichen Fragen erforderlich ist. Bearbeitungsstand ist der 31.12.2022. Der neue Umwandlungssteuererlass vom 02.01.2025 ist bereits berücksichtigt.
 
Aktualisiert im Februar 2025.
 
Die Fortbildung wird aktuell nicht mehr angeboten.

Autor

Profilbild von Thomas Müller
Thomas Müller

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin