Seit es Zahlungen mittels Karten gibt, durch die Bargeldzahlungen weitestgehend substituiert werden sollen, indem dem Zahlungsempfänger das Missbrauchsrisiko (weitestgehend) abgenommen werden soll, stellt sich die Frage, wer im Verhältnis Zahler – Zahlungsinstitut das aus dem Karteneinsatz resultierende Missbrauchsrisiko zu tragen hat. Einen weiteren Schub hat die Diskussion durch die Ausweitung des Online-Banking erfahren. In beiden Fällen werden Zahlungen durch Zahlungsinstrumente ausgelöst, sodass jeder, der darüber verfügt, Zahlungen zu Lasten des Kontos des Berechtigten auslösen kann. Es wird ein Blick auf die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung und zu den Anforderungen an die Beweislast der tatsächlichen Haftungsvoraussetzungen geworfen werden. In die Betrachtung einzubeziehen sind dabei auch Facetten des Begriffs des „Zahlungsinstruments“, die über Karten- und Online-Zahlungen hinausgehen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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