Die Strafvorschrift des § 266a StGB steht im Zentrum des Arbeitsstrafrechts, ist aber auch für das arbeits- und sozialrechtliche Mandat von erheblicher Bedeutung. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung an einigen Stellen grundlegende Kehrtwenden vollzogen, aber auch in Detailfragen werden die Weichen ständig neu justiert. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist daher essentielle Voraussetzung für ein erfolgreiches Mandat.
Vor diesem Hintergrund wird ein umfassender und praxisnaher Überblick über aktuelle Entscheidungen unter anderem zu folgenden Themenfeldern gegeben:
Voraussetzungen der Arbeitgeberstellung
Maßgeblicher Vorsatzinhalt
Faktische Geschäftsführung und -beauftragung bzw. Einsatz von Strohleuten
Analoge Anwendbarkeit des § 15b Abs. 8 InsO auf Sozialversicherungsbeiträge
Abdeckrechnungen und Servicegesellschaften
Einschaltung gutgläubiger Dritter (insbesondere Steuerberatungsbüros)
Einzelfragen der Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
Anforderungen an tatgerichtliche Feststellungen
Voraussetzungen und Grenzen der Schätzung
Strafzumessung
Einziehung bei Straftaten nach § 266a StGB
Der Online-Vortrag LIVE wendet sich in erster Linie an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und/oder Strafrecht sowie an andere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, die mit arbeitsstrafrechtlichen Fragen befasst sind. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungen rundet die Veranstaltung ab.