Bernd Rätke
Vors. Richter am Finanzgericht
Bernd Rätke ist Vorsitzender Richter des 6. Senats am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, der zuständig ist für Körperschaften und Personengesellschaften. Vor dem juristischen Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt in der Berliner Finanzverwaltung. Anschließend war er nebenberuflich in der Steuerberatung tätig. Die richterliche Laufbahn begann er beim Körperschaftsteuersenat des Finanzgerichts des Landes Brandenburg. Zwei Jahre lang war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet. Sein umfassendes Praxiswissen, insbesondere zum Unternehmenssteuerrecht, gibt er seit vielen Jahren in der Fortbildung weiter. Als Autor ist Herr Rätke u. a. durch die Monographie „Finanzgerichtsverfahren für Steuerberater und Rechtsanwälte“ (Rätke, 2. Auflage 2017) und durch verschiedene Kommentierungen in Erscheinung getreten, darunter u. a. zu § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Grundlagen der Mitunternehmerschaft und doppelstöckige Personengesellschaften), § 4b (Direktversicherungen) und § 4c (Pensionskassen) im Kommentar zum „EStG/KStG“ (Herrmann/Heuer/Raupach, 293. Aktualisierung 2019) sowie zu §§ 16-29, §§ 78 bis 117c, §§ 134 bis 154 AO und §§ 346 bis 367 AO (Einspruchsverfahren) im jährlich erscheinenden Kommentar „Abgabenordnung“. Regelmäßig veröffentlicht er zum Bilanzsteuerrecht in der „StuB“ und „BBK“. Für letztere fungiert er zudem als Mitherausgeber.