Das Unterhaltsrecht befindet sich im Umbruch. Insbesondere die traditionelle Berechnung des Kindesunterhalts allein nach Maßgabe des Einkommens des nicht in der Hauptsache betreuenden Elternteils wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Das Seminar befasst sich daher mit der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des Kindesunterhalts, nach der es nunmehr auf das Einkommen beider Elternteile ankommen soll, sowie dem geplanten Gesetz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts, welches insbesondere neue Regelungen zur Berechnung des Kindesunterhalts im sogn. asymmetrischen Wechselmodell enthält.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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