Mit Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in deutsches Recht zum 18. Januar 2018 hat die Europäisierung des Rechts der Zahlungsdienste ihre Fortsetzung gefunden. Gegenstände des Vortrags sind – neben der Darstellung der Änderungen gegenüber dem früheren Recht – erste Erfahrungen nach Umsetzung der geänderten Regelungen sowie obergerichtliche Urteile, die darauf aufsetzen und ihnen Gestalt verleihen. Mit einbezogen wird insbesondere auch die Entscheidung des BGH vom 27. April 2021, in der der auf der Umsetzung von Regelungen der PSD/PDS2 beruhende AGB-Änderungsmodus der deutschen Kreditinstitute als unwirksam verworfen worden ist.
Die dritte EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) wird ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung sein.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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