Aufgrund der wohl einzigartigen demografischen Verflechtung zwischen Deutschland und der Türkei nehmen deutsch-türkische Erbfälle auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts eine besondere Bedeutung ein. In derartigen Fällen stellt sich für die Mandanten regelmäßig die Frage, nach den für sie geltenden erbrechtlichen Regelungen. Bevor allerdings auf materiell-rechtliche Fragen eingegangen werden kann, sind seitens der auf dem Gebiet des Erbrechts beratenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorgelagerte Fragen nach dem anwendbaren Recht und der internationalen Zuständigkeit zu beantworten. Dabei ist insbesondere die Kenntnis der in Betracht kommenden Rechtsquellen und ihr Zusammenspiel unverzichtbar – so besteht neben nationalen Rechtsquellen, der EuErbVO aus deutscher Perspektive und dem türkischen IPR-Gesetz aus türkischer Perspektive, auch die gemeinsame staatsvertragliche Rechtsquelle des deutsch-türkischen Nachlassabkommens.
Neben den vorgenannten Themenbereichen wird diese Veranstaltung auch einen Überblick über das türkische materielle Erbrecht liefern und den Nachweis der Erbfolge in beiden Staaten behandeln.
Eine aktuelle Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentin zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird die Referentin im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.