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Erbrecht

Internationales Privatrecht im Bereich des Erbrechts

Referent: Prof. Dr. Markus Lamberz

Fortbildungs-Nr.: 14246587

Online-Vortrag LIVE 17.12.2025 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
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Kenntnisse im internationalen Erbrecht sind für alle im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unverzichtbar, denn die Zahl der Erbfälle mit Auslandsberührung nimmt fortlaufend zu. Für einen Großteil der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat die EU-Erbrechtsverordnung das Internationale Privatrecht harmonisiert und umfassend geregelt. Die Bearbeitung internationaler Erbfälle bedarf daher umfassender Kenntnisse der EU-Erbrechtsverordnung und deren praktischer Anwendung, auch in den Fällen, in denen das Recht von Drittstaaten durch den Erbfall betroffen sein kann. Insbesondere bei der Nachlassberatung sind viele Faktoren zu berücksichtigen, um für den Erblasser eine optimale Lösung zu erreichen.

Darüber hinaus wird auf Fragen des Internationalen Privatrechts im Bereich des Güterrechts eingegangen, das für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge eine große Rolle spielt.

Der erfahrene Referent zeigt Fallstricke und zu beachtende Besonderheiten für die Fallbearbeitung in der Praxis auf.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Prof. Dr. Markus Lamberz

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden