
Familienrecht
Referent: Dr. Thomas Herr
Fortbildungs-Nr.: 09257952
Oft fällt der eigentlich anspruchsberechtigte Ehegatte z. B. wegen Gütertrennung, nachteiligem Ehevertrag oder sog. atypischen Störungen des Zugewinnausgleichs (verlorenes Anfangsvermögen, Schulden im Endvermögen) auch dann aus, wenn er das beim anderen vorhandene positive Endvermögen selbst erwirtschaftet hat (Arbeitsleistungen, Vermögensübertragungen). Im Vortrag werden die nebengüterrechtlichen Anspruchsgrundlagen konkludente Ehegattengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, Kooperationsvertrag gut nachvollziehbar und praxisgerecht dargestellt.
Das ausführliche Skript enthält als Arbeitshilfe auch Schriftsatzmuster und Rechtsprechungsregister.
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