Neuregelung zum 01.01.2024 durch das MoPeG
Das neue Personengesellschaftsrecht ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Deshalb ist es für alle in diesem Gebiet tätigen Rechtsanwälte erforderlich, sich jetzt mit den neuen Regelungen intensiv zu befassen und mit den Mandanten alsbald zu besprechen, ob die (dispositiven) Gesetzesbestimmungen akzeptabel sind oder durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden sollen. Auch um Unklarheiten zu vermeiden, sollten alle Gesellschaftsverträge, die unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossen wurden, anwaltlich überprüft werden. Schließlich ist bei der Neugründung von Personengesellschaften das neue Recht umfassend zu berücksichtigen. Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.
Pause 15:30 - 15:45 Uhr
Pause 17:15 - 17:30 Uhr