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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

BGH-Urteil zur „gewinnbringenden Untervermietung“ und Untervermietung in der Mietrechtsreform

Referent: Dr. Carsten Brückner

Fortbildungs-Nr.: 17257776

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 14.10.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
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In seinem Urteil vom 28.1.2026 – VIII ZR 228/23 – hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung zur Untervermietung von Wohnraum weiterentwickelt. Mit der Entscheidung ist eine bedeutende Klarstellung für eines der Tatbestandsmerkmale der Untervermietung von Wohnraum vorgenommen und das für den Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung erforderliche „berechtigte Interesse“ genauer definiert worden.
Unter Verweis auf die historische Entwicklung der Vorschrift des § 553 BGB findet eine Auslegung der zu erfüllenden Voraussetzungen der Norm statt. Die Entscheidung gibt Anlass, die Voraussetzungen der Gebrauchsüberlassung von Wohnraum zu überprüfen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Anwendung umzusetzen. 
Klärungsbedürftig ist, ob dem Bundesgerichtshof überhaupt eine klare Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale des § 553 BGB gelingt und die die Rechtsprechung zur Untervermietung frei von Widersprüchen ist. 
Das Seminar nimmt eine dogmatische Einordnung des Urteils vor und erarbeitet die sich daraus ergebenden Folgen für die Praxis der Untervermietung, insbesondere für die Antragstellung des Mieters beim Vermieter, der Umfang des Informationsinteresses des Vermieters und Reaktionsmöglichkeiten auf ein vertragswidriges Verhalten der Parteien.
Der Referent hat für die Wohnungswirtschaft an der Unterarbeitsgruppe der Expertenkommission zum Thema Untervermietung teilgenommen.

Referent

Profilbild von Carsten Brückner
Dr. Carsten Brückner

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin