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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rückzahlung der Mietkaution – aktuelle Rechtsfragen

Referent: Dr. Klaus Lützenkirchen

Fortbildungs-Nr.: 174001

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Durch diverse Entscheidungen des BGH zeigt sich ein klares Bild. Die Praxis hat die Kaution am Ende der Mietzeit bisher falsch behandelt. Dies beruht im Wesentlichen auf einem falschen Verständnis des Begriffs des „Sicherungsmittels“. Vergleichen Sie die Anordnungen § 551 Abs. 3 S. 3 BGB einfach mit den Vorgaben für Ihr Anderkonto. Aus ihrem Anderkonto können Sie Geld Ihres Mandanten nicht entnehmen, wenn Ihre Forderung nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Die von diesem Verständnis geprägte Entwicklung der Rechtslage für die Abwicklung des Anspruchs auf Rückzahlung der Kaution nimmt der Online-Kurs vorweg und führt anhand von Fallbeispielen in die wesentlichen praktischen Änderungen ein.
 
Aktualisiert im September 2021.

Autor

Profilbild von Klaus Lützenkirchen
Dr. Klaus Lützenkirchen

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Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin