Arbeitsrecht
Referent: Dr. Thomas Köllmann
Fortbildungs-Nr.: 01258203
Dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden müssen, ist rechtlich längst verankert und gesellschaftlich anerkannt. In der Praxis zeigt sich jedoch vielfach ein anderes Bild. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von tradierten Rollenbildern bis hin zu strukturellen Defiziten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Geschlechtergerechtigkeit – nicht nur bei der Vergütung – ist deshalb nicht nur ein politisches Schlagwort, sondern ein drängendes rechtliches und praktisches Thema.
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 beginnt eine neues Kapitel: Bis zum 7. Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wurde dazu vor Kurzem eine Kommission eingesetzt, die bis Ende Oktober 2025 Vorschläge für eine „bürokratiearme“ Umsetzung erarbeiten soll. Für Unternehmen schafft die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht nur neue Transparenzpflichten, sondern macht vielfach auch erhebliche Anpassungen bestehender Vergütungssysteme erforderlich – mit potenziell weitreichenden wirtschaftlichen und personalpolitischen Konsequenzen. Daher ist eine zeitnahe Befassung mit den rechtlichen Anforderungen elementar.
Der Vortrag bietet einen fundierten Überblick zu Rechtsgrundlagen, Anforderungen und praktischen Auswirkungen der Richtlinie. Im Fokus stehen die Folgen für die betriebliche Praxis sowie erste Überlegungen, wie Unternehmen und Berater:innen die Umsetzung rechtssicher gestalten können.
Teilnehmende erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden