In der migrationsrechtlichen Beratungspraxis spielen häufig auch Fragen der sozialen Absicherung eine besondere Rolle. Rechtschutzsuchende sind mit der behördlichen Unterbringung und ggf. mit Sanktionen konfrontiert. Mitunter benötigen sie auf ihre besondere Situation abgestimmte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit bzw. zur Mitwirkung im ausländerrechtlichen Verfahren. Das vom Sozialgesetzbuch abgekoppelte Sicherungssystem des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) birgt trotz oder gerade wegen seiner nur schwach ausgeprägten Regelungsdichte viele „Fallstricke“ für die anwaltliche Beratung.
In dieser Veranstaltung wird ein Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen nach dem AsylbLG einschließlich der aktuellen Entwicklungen gegeben. Angesprochen werden auch die Schnittstellen zum SGB II und SGB XII sowie europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Der Referent ist Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (8. Senat) und blickt auf eine langjährige Praxis im Asylbewerberleistungsrecht zurück, auch als erfahrener Dozent und Kommentator (jurisPK-SGB XII).
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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