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Familienrecht

Familienrecht und Steuern: Gestaltung im familienrechtlichen Mandat

Referentin: Cornelia Herrmann

Fortbildungs-Nr.: 09258175

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 13.05.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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In der familienrechtlichen Praxis ist das Steuerrecht kein Randthema, sondern ein mitentscheidender Faktor jeder Unterhaltsberechnung und jeder Vermögensauseinandersetzung. Der Fiskus ist bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich, also bei jeder finanziellen Auseinandersetzung von Ehegatten,   stets „mit am Tisch“ – unabhängig davon, ob er ausdrücklich bedacht wird oder nicht.


Gerade Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld: Einerseits besteht die Pflicht, steuerliche Risiken zu erkennen und Mandantinnen und Mandanten vor nachteiligen Folgen zu bewahren; andererseits eröffnet das Steuerrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die rechtssicher genutzt werden können – und müssen. Zwischen legitimer Steueroptimierung und ungewollten Steuerfallen entscheidet häufig nicht das materielle Familienrecht, sondern der steuerliche Blick auf denselben Sachverhalt.
 

Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts werden Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung und ehevertragliche Vereinbarungen betrachtet. 
 

Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentinnen zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden die Referentinnen im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

Referentin

Profilbild von Cornelia Herrmann
Cornelia Herrmann

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin