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Familienrecht

Steuern im familienrechtlichen Mandat

Referentin: Cornelia Herrmann

Fortbildungs-Nr.: 09258175

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 13.05.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5,00h – nach § 15 FAO
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In der familienrechtlichen Praxis ist das Steuerrecht kein Randthema, sondern ein mitentscheidender Faktor jeder Unterhaltsberechnung und jeder Vermögensauseinandersetzung. Der Fiskus ist bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich, also bei jeder finanziellen Auseinandersetzung von Ehegatten,   stets „mit am Tisch“ – unabhängig davon, ob er ausdrücklich bedacht wird oder nicht.


Gerade Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld: Einerseits besteht die Pflicht, steuerliche Risiken zu erkennen und Mandantinnen und Mandanten vor nachteiligen Folgen zu bewahren; andererseits eröffnet das Steuerrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die rechtssicher genutzt werden können – und müssen. Zwischen legitimer Steueroptimierung und ungewollten Steuerfallen entscheidet häufig nicht das materielle Familienrecht, sondern der steuerliche Blick auf denselben Sachverhalt.
 

Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts werden Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung und ehevertragliche Vereinbarungen betrachtet. 
 

Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referentinnen zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden die Referentinnen im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
 

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Cornelia Herrmann

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden