
Familienrecht
Referentin: Cornelia Herrmann
Fortbildungs-Nr.: 09258175
In der familienrechtlichen Praxis ist das Steuerrecht kein Randthema, sondern ein mitentscheidender Faktor jeder Unterhaltsberechnung und jeder Vermögensauseinandersetzung. Der Fiskus ist bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich, also bei jeder finanziellen Auseinandersetzung von Ehegatten, stets „mit am Tisch“ – unabhängig davon, ob er ausdrücklich bedacht wird oder nicht.
Gerade Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familienrecht bewegen sich dabei in einem Spannungsfeld: Einerseits besteht die Pflicht, steuerliche Risiken zu erkennen und Mandantinnen und Mandanten vor nachteiligen Folgen zu bewahren; andererseits eröffnet das Steuerrecht erhebliche Gestaltungsspielräume, die rechtssicher genutzt werden können – und müssen. Zwischen legitimer Steueroptimierung und ungewollten Steuerfallen entscheidet häufig nicht das materielle Familienrecht, sondern der steuerliche Blick auf denselben Sachverhalt.
Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts werden Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung und ehevertragliche Vereinbarungen betrachtet.
Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
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