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Sozialrecht, Erbrecht

SCHLUSS MIT LUSTIG: Ich will mein Geschenk zurück!

Referentin: Susanne Pfuhlmann-Riggert

Fortbildungs-Nr.: 04257585

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 05.05.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,50h – nach § 15 FAO
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Kann man eine Schenkung rückgängig machen? Unter welchen Voraussetzungen? Eine Rückforderung kann vor allem wegen Undankbarkeit des Beschenkten, wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen Bedürftigkeit des Schenkers (Verarmung) erfolgen. Aktuell ist der Schenkungsrück-forderungsanspruch des verarmten Schenkers durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das den Unterhaltsregress stark einschränkt, noch stärker in den Fokus der Sozialhilfeträger gerückt. Die Rückforderung nach § 528 GB hat dadurch in der Beratungspraxis der im Sozialrecht tätigen Anwälte an Bedeutung gewonnen und bildet im Vortrag einen der Schwerpunkt. Parallel dazu hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung des X. und des XII. Zivilsenats des BGH zum Thema Schenkungsrückforderung kontinuierlich weiterentwickelt. Die Veranstaltung versteht sich als Update zur Vermittlung des aktuellen Rechtsstandes.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Profilbild von Susanne Pfuhlmann-Riggert
Susanne Pfuhlmann-Riggert

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden