
Sozialrecht, Erbrecht
Referentin: Susanne Pfuhlmann-Riggert
Fortbildungs-Nr.: 04257585
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Kann man eine Schenkung rückgängig machen? Unter welchen Voraussetzungen? Eine Rückforderung kann vor allem wegen Undankbarkeit des Beschenkten, wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen Bedürftigkeit des Schenkers (Verarmung) erfolgen. Aktuell ist der Schenkungsrück-forderungsanspruch des verarmten Schenkers durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das den Unterhaltsregress stark einschränkt, noch stärker in den Fokus der Sozialhilfeträger gerückt. Die Rückforderung nach § 528 GB hat dadurch in der Beratungspraxis der im Sozialrecht tätigen Anwälte an Bedeutung gewonnen und bildet im Vortrag einen der Schwerpunkt. Parallel dazu hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung des X. und des XII. Zivilsenats des BGH zum Thema Schenkungsrückforderung kontinuierlich weiterentwickelt. Die Veranstaltung versteht sich als Update zur Vermittlung des aktuellen Rechtsstandes.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
155,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden