Bei Verkehrsunfällen von Fußgängern, Radfahrern und vergleichbaren Verkehrsteilnehmern kommt es oftmals zu schweren Personenschäden, da die genannten Verkehrsteilnehmer in der Regel gegenüber den Fahrern von Kraftfahrzeugen nicht ausreichend vor entsprechenden Schäden im Straßenverkehr geschützt sind. Hierbei kommt es regelmäßig zum Konflikt zwischen dem Haftpflichtversicherer, der die Ansprüche abwehren will, und dem Sozialversicherungsträger, der demgegenüber Regress nehmen will. Das vorliegende Seminar beschäftigt sich eingehend mit der besonderen Haftungssystematik in solchen Fällen und geht dabei auf entsprechende Musterbeispiele ein.
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