Dr. Hartmut Klein
Rechtsanwalt, Steuerberater, Dozent an der Bundesfinanzakademie
im Bundesministerium der Finanzen a.D.
Dr. Hartmut Klein ist Rechtsanwalt und Steuerberater auf den Gebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Europarecht. Als Sachgebietsleiter betreute er verschiedene Finanzämter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (ehemals Köln). Von 1986 bis Juni 2012 war Herr Dr. Klein hauptamtlicher Dozent an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen zu den Fächern Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht mit den Schwerpunkten Unternehmensumstrukturierungen, Einfluss des Europarechts auf direkte Steuern, Gewinnermittlung, Bilanz- und Gesellschaftsrecht, AO, FGO, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daneben war Herr Dr. Klein Lehrbeauftragter an der (damaligen) Fachhochschule Nordostniedersachsen (FH NON) und der Europäischen Fachhochschule (EUFH). Herr Dr. Klein ist Mitkommentator zu § 8 KStG im „Körperschaftsteuergesetz Kommentar“ (Mössner/Seeger/Oellerich, 4. Auflage 2019), Mitautor des Handbuchs zum Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht „Änderung der Unternehmensform“ (Klein/Müller/Lieber, 11. Auflage 2017) sowie des „Praxishandbuchs der GmbH“ (Klein/Müller, 4. Auflage 2017). Er ist als Autor zahlreicher Fachaufsätze und diverser Kommentierungen in Erscheinung getreten und verfügt er über langjährige Erfahrung im Bereich der Seminarorganisation, beim Erstellen von Gutachten sowie bei der Betreuung bei Gesetzgebungs- und Verwaltungserlassverfahren.