Die größten Arbeitgeber in Deutschland, nach dem öffentlichen Dienst, sind die evangelische und katholische Kirche mit ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas. Etwa 1,8 Millionen Menschen arbeiten dort. Ihre Arbeitsverhältnisse sind durch eine Vielzahl von Sonderregeln geprägt, die im Falle eines Rechtsstreits von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Diese Besonderheiten werden hier praxisbezogen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Der Referent geht dabei besonders auf Fragen im Zusammenhang mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und die aktuelle Konfliktlage zwischen EuGH und BVerfG ein. Der erfahrene Referent wird im Seminar das im Rahmen seiner Fachzuständigkeit – er führt eine Kammer, der Streitigkeiten, bei denen Religionsgesellschaften oder deren Einrichtungen Partei sind, zugewiesen sind – erworbene Praxiswissen anschaulich vermitteln und an die Teilnehmer weitergeben.
Die Vorschriften des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes AGG markieren den schmalen Grat zwischen legitimer Ungleichbehandlung und unerlaubter Benachteiligung. Die Vorgaben des AGG sind von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten. Die Rechtsprechung zum AGG entwickelt sich ständig weiter und stellt die betriebliche Praxis vor immer neue Herausforderungen. Der erfahrene Referent erläutert im zweiten Teil des Seminars die aktuellen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen zum AGG. Dabei werden ausführlich die Diskriminierungsformen und -merkmale behandelt. Dargestellt werden auch die Rechtsfolgen bei unzulässiger Diskriminierung (Entschädigung, Schadensersatz, Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter, Maßregelungsverbot, Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers). Praxisnah wird insbesondere auf die typischerweise besonders sensiblen Bereiche (Stellenausschreibungen, Einstellungs- und Auswahlverfahren, Gehaltsstrukturen, Beförderungen und Versetzungen, Kündigung) eingegangen. Der Referent weist auf Fallstricke und typische Fehler hin. Er gibt Empfehlungen, mit deren Hilfe die gesetzlichen Regelungen rechtssicher umgesetzt werden können; dabei finden auch Rechte und Pflichten des Betriebsrats Berücksichtigung.
Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Entscheidungen und Hinweisen.