Die gesetzliche Unfallversicherung ist die wichtigste Absicherung der Arbeitnehmer im Fall von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die mit der Arbeit (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) im Zusammenhang stehen. Im Veranstaltungsteil „Unfallversicherungsrecht Pro“ wird ergänzend die umfangreiche Kasuistik, die sich in der Rechtsprechung zur Frage der Kausalität entwickelt hat, vom erfahrenen Referenten dargestellt. Teilnehmer sollen so in die Lage versetzt werden, konkrete Einzelfälle einordnen zu können, um zu den Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs Mandanten sachgerecht beraten zu können. Nicht zuletzt deshalb ist die Kenntnis der höchstrichterlichen, aber auch der obergerichtlichen Rechtsprechung zum SGB VII für die anwaltliche Praxis unerlässlich. Die Veranstaltung widmet sich ausgewählten Entscheidungen, vornehmlich des Bundessozialgerichts, aus der jüngeren Zeit. Diese werden in die bisherigen Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung eingeordnet und auf mögliche neue Entwicklungen hin beleuchtet. Das Seminar bietet deshalb auch Gelegenheit, für die anwaltliche Praxis relevante Kenntnisse im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu wiederholen und zu vertiefen.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.