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Kanzleimanagement

Einführung der verpflichtenden e-Rechnung zum 01.01.2025 in Deutschland

Referent: Robert Hammerl LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 264200

Online-Vortrag LIVE 28.10.2024 14:00 Uhr -
16:45 Uhr
2,50h
Prospekt

Online

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Merkliste
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der verpflichtenden e-Rechnung in Deutschland freigemacht. Trotz der Verschiebung des Gesetzes um drei Monate, hat der Gesetzgeber am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Die e-Rechnung kommt somit bereits zum 01.01.2025. Unternehmen und Berater sind daher gleichermaßen angehalten sich kurzfristig mit den notwendigen technischen und prozessualen Anpassungen und Änderungen auseinandersetzen, die die Einführung der e-Rechnung mit sich bringt.
Der Online-Vortrag LIVE geht im Detail auf die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers ein, gibt einen Überblick über die im Gesetz vorgesehenen Übergangsregelungen und setzt sich im Detail mit Problemfragen rund um die Einführung der e-Rechnung auseinander. Ferner gibt der Vortrag Empfehlungen, an welchen Stellen Prozesse in Unternehmen angepasst werden sollten, um die Einführung der e-Rechnung als Treiber für die weitergehende Digitalisierung von Unternehmen nutzen zu können. Abschließend gibt das Seminar einen Ausblick auf zukünftig zu erwartende Änderungen (z.B. im Rahmen der ViDA-Initiative).
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
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Robert Hammerl LL.M.

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden