Die kostenmäßige Behandlung von Registeranmeldungen sei es mit oder ohne Entwurfstätigkeit, mehrere eintragungspflichtige Tatsachen, notwendige Erklärungseinheit sowie die typischerweise in der Notarstelle anfallenden Beurkundungen in Bezug auf Gesellschaftsverträge oder Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen aber auch die Bewertung von Geschäftsanteilen von Kapitalgesellschaften bzw. Kommanditbeteiligungen unter Beachtung des § 54 GNotKG sowie die notwendigen Kenntnisse des „Bilanzlesens“ werden dargestellt.
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