Mietrecht ist nicht auf Wohn- und Geschäftsräume beschränkt. Seit der massenhaften Umstellung von Kauf- auf Lizenzmodelle bei nahezu jeder gängigen Software dürfte klar sein: Mietrecht ist überall! Das gilt letztlich für alle digitalen Dienste und Produkte, die im digitalen Zeitalter noch mehr an Bedeutung gewinnen. Eine weitere Ausprägung wird das Mietrecht im digitalen Raum finden, dem sog. Metaverse.
In der Veranstaltung werden die mit dem Schuldrechtsdigitalisierungsgesetz neu eingeführten Normen (§§ 327 ff.) sowie die Neuerungen des Mietrechts (§§ 548a und 578b BGB) näher beleuchtet, von den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften abgegrenzt und in die Praxis eingeordnet. Daneben wird das Metaverse anschaulich erklärt, um die Teilnehmenden mit der neuen digitalen Welt vertraut zu machen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die vertiefte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Vertragstypen nach allgemeinem Schuldrecht und den Methoden zu deren Bestimmung. Als praktischer Teil werden verschiedene Musterverträge der neuen typengemischten Vertragsarten besprochen.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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