
Migrationsrecht
Referent: Prof. Dr. Stephan Hocks
Fortbildungs-Nr.: 33258036
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Die aufenthaltsrechtliche Duldung beschreibt eigentlich nur die Aussetzung der Abschiebung und gehört damit systematisch zum Recht der Vollstreckung von Behördenentscheidungen. Andererseits hat die Duldung Wirkungen, die denen einer Aufenthaltserlaubnis – allerdings mit vielen gravierenden Abweichungen – ähneln. Das ist der Grund, weswegen die Duldung, die es nach dem Willen des Gesetzgebers 2004 in dem neuen Aufenthaltsgesetz nicht mehr geben sollte und die erst kurz vor Schluss als § 60a noch in den Entwurf eingefügt worden ist, in der Praxis so vielfach und kontrovers diskutiert wird.
Die Duldung ist dabei nicht nur wegen der Ausgestaltung der mit ihr verbundenen Rechtslage (z.B. Erwerbstätigkeit, „Duldung light“, drohende Abschiebung u.a.) oder ihrer Bleibeperspektiven (Ausbildungsduldung u.a.) praktisch wichtig, mittlerweile hat sich auch eine Diskussion darüber entwickelt, inwiefern der vorläufige Verzicht der Behörde auf die Durchführung einer Abschiebung zu einer rechtlich zulässigen nicht ausdrücklich geregelten „Duldung unterhalb der Duldung“ führt. Im Hinblick darauf, dass der rechtlich anerkannte geduldete Aufenthalt auch Sprungbrett für Bleiberechte nach §§ 19d, 25a, 25b AufenthG geworden ist, muss man diese sehr folgenreiche Frage genauer beleuchten.
Das Seminar nutzt das Format einer 5stündigen Veranstaltung, um diese Fragen rund um den Duldungsstatus bis hin zu dem Wechsel in ein Bleiberecht ausführlich zu behandeln.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
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