Arbeitsrecht
Referent: Günter Marschollek
Fortbildungs-Nr.: 01246879
Online
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Der Fachanwaltslehrgang behandelt anwaltspezifisch alle relevanten Bereiche des Fachgebiets Arbeitsrecht entsprechend den in § 4 i. V. m. § 10 der Fachanwaltsordnung festgelegten nachzuweisenden besonderen Kenntnissen. Der Besuch des Fachanwaltslehrgangs ermöglicht damit u. a. den Erwerb und Nachweis der besonderen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Arbeitsrecht.
Aber auch Juristen, die keine Fachanwaltschaft anstreben, erhalten im Rahmen dieses umfassenden Lehrgangs eine intensive, kompakte und praxisnahe Einführung in das gesamte Arbeitsrecht.
Der Gesamtkostenbeitrag für den Fachanwaltslehrgang mit einem Umfang von 120 Stunden einschließlich 3 fünfstündiger Präsenzklausuren beträgt 2.750,00 €.
Der ermäßigte Gesamtkostenbeitrag für Mitglieder kooperierender Rechtsanwaltsammern und für Teilnehmende innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft beträgt 2.550,00 €.
Abschluss, Änderung und Inhalt des Arbeitsvertrages III, Beendigung des Arbeitsverhältnisses 14:00 - 18:30 Uhr
Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht einschließlich der Grundzüge des Personalvertretungsrechts 08:30 - 13:00 Uhr
Regulärer Kostenbeitrag
215,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden