Erbrecht
Referent: Dr. Bernhard B. Meiski
Fortbildungs-Nr.: 14246112
Bei einer Scheidung brechen nicht nur Ehen auseinander, sondern oft auch ganze Familien. Nicht selten kommt es zu einer völligen Entfremdung zwischen einem Elternteil, meist dem Vater, und den Kindern, erst recht, wenn der Vater dann eine neue Beziehung eingeht. Das ist einer der Gründe, warum die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Erbrechtlers ist.
Der Vortrag zeigt auf, wer überhaupt Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie man Pflichtteilsansprüche vermeiden oder wenigstens verringern kann, und wie er sich berechnet. Es werden die Probleme bei der Durchsetzung des Anspruches auf ein Nachlaßverzeichnis, insbesondere des notariellen Nachlaßverzeichnisses wie auch die Grenzen der Auskunftspflicht besprochen. Im Hinblick auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch werden die Besonderheiten des Niederstwertprinzips erörtert und wie sich dies auswirken kann. Es wird aufgezeigt, wie sich Nutzungsrechte auf die Zehn-Jahres-Frist auswirken. Weiter wird erklärt, wie der Wertermittlungsanspruch durchzusetzen ist und wie die Pflichtteilslast zwischen verschiedenen Beteiligten, nämlich Erben und Vermächtnisnehmern zu verteilen ist.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden