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Familienrecht

Unterhalts- und Zugewinnberechnungen mit Excel effektiv gestalten: Excelberechnungen anhand der neuesten BGH-Rechtsprechung

Referierende: Werner Reinken, Cornelia Herrmann

Fortbildungs-Nr.: 094657

Online-Vortrag LIVE 13.09.2024 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Merkliste
Unterhalt und Zugewinn mit Excel zu rechnen, bedeutet die Rechnungen einfach, effektiv und elegant zu erstellen; in der Regel auf maximal einer DIN-A4-Seite. Damit wird die Berechnung übersichtlich, nicht nur für den anwendenden Anwalt, sondern auch für den Mandanten. Verschiedene Szenarien können nebeneinander dargestellt werden. Ist die Berechnung einmal aufgestellt, können einzelne Zahlen geändert werden und Excel berechnet das Ergebnis neu.  
Die Excel-Mustervorlagen zum Unterhalt erleichtern die Unterhaltsberechnung. In den letzten drei Jahren hat sich viel im Unterhaltsrecht getan. Manche sprechen gar von einem Systemwandel, andere wollen an Bewährtem festhalten; mit den Mustervorlagen lässt sich jede Methode darstellen und rechnen. Mit Hilfe der Mustervorlagen zum Unterhalt wird jeder Fall individuell gestaltet und gerechnet. Veränderungen der Unterhaltssituation, wie sie im Verlauf häufig vorkommen, lassen sich mit wenigen Mausklicks in die Unterhaltsberechnung einpflegen – Excel übernimmt das Rechnen und das Ergebnis liegt sofort vor. Mehrere Unterhaltszeiträume können übersichtlich nebeneinander dargestellt werden. Man kann sogar die Auswirkungen unterschiedlicher Kinderbetreuungsmodelle auf den Unterhalt übersichtlich gegenüberstellen. Die Mustervorlage Zugewinn ist Basis für die Zusammenstellung der Vermögenswerte im Anfangs- und Endvermögen. Sie führt automatisch die Indexierung des Anfangsvermögens einschließlich Zuerwerbspositionen durch. Die Zugewinnausgleichsbilanz wird am Ende durch die Mustervorlage berechnet. Auch bei der Mustervorlage Zugewinn ist es möglich, verschiedene Varianten der Zugewinnberechnung nebeneinander darzustellen, damit man die Auswirkung im Ergebnis, z.B. als Basis für Vergleichsverhandlungen, im Blick hat. Eine tabellarische Unterhalts- oder Zugewinnberechnung kann als Ganzes oder in Abschnitten durch die Befehle Kopieren und Einfügen in jedes Worddokument eingefügt werden, so dass es auch nicht zu Übertragungsfehlern kommen kann.
 
Die Teilnehmer erhalten ein Skript „Einführungskurs Excel und Anwendung der Mustervorlagen“, ein Skript „Dogmatische Strukturen der Unterhalts- und Zugewinnberechnung“, eine Mappe mit Excel-Mustervorlagen Unterhalt und eine Mappe Excel-Mustervorlagen Zugewinn. Die Mustervorlagen können aktualisiert werden, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle oder die Kindergeldbeträge ändern. Die Mustervorlage Zugewinn kann Monat für Monat mit den neuen Indexwerten aktualisiert werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können während des Online-Vortrags die Excel-Mustervorlagen selbst anwenden und die Berechnungsschritte nachvollziehen. Dazu ist es erforderlich, den Online-Vortrag auf einem zweiten Bildschirm, besser noch auf einem zweiten Gerät, zu verfolgen. Für die Anwendung der Excel-Mustervorlagen ist nur Basiswissen in Excel erforderlich – auch das vermitteln wir in einer kurzen Einführung.
Wir empfehlen den Teilnehmern sich vorab mit den Grundrechenarten in Excel vertraut zu machen.

Der Online-Vortrag richtet sich an im Familienrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Unterhalts- und Zugewinnausgleichsberechnungen organisieren und beschleunigen wollen.  
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden die Referenten im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Werner Reinken

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Cornelia Herrmann

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Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden