Bestandsstreitigkeiten haben für die anwaltliche Praxis auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine zentrale Bedeutung. Um den sich stellenden anwaltlichen Aufgaben bei Bestandsstreitigkeiten gerecht werden zu können, sind nicht nur gute Kenntnisse des materiellen Bestandsschutzrechts, insbesondere des Kündigungsschutz- und Befristungskontrollrechts, erforderlich, sondern ebenso Kenntnisse des einschlägigen Prozessrechts. Bereits die Antragstellung in Bestandsstreitigkeiten erweist sich dabei häufig als fehleranfällig, wenn nicht gar als Anfang vom prozessualen Ende.
Im vorliegenden Online-Kurs des Deutschen Anwaltsinstituts wird für die wesentlichen Beendigungstatbestände dargestellt, mit welchem Antrag die jeweiligen Bestandsstreitigkeiten einzuleiten sind. Zunächst wird erläutert, dass zwischen Beendigungstatbeständen, Beendigungsgründen und Unwirksamkeitsgründen zu unterscheiden ist. Sodann werden die einschlägigen Klagefristen und prozessuale Geltendmachungsfristen für Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt. Nun werden die beiden Hauptanträge bei Bestandsstreitigkeiten, der allgemeine Feststellungsantrag und der punktuelle Antrag, erläutert. Damit wäre der allgemeine Teil abgeschlossen. Es folgt der besondere Teil, nämlich die Darstellung der einschlägigen arbeitsrechtlichen Beendigungstatbestände und die darauf bezogenen Vorschläge zur Antragstellung.
Aktualisiert im November 2022.