Arbeitsrecht, Medizinrecht
Referent: Dr. Thomas Ritter
Fortbildungs-Nr.: 01246106
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Die ärztliche Leitung ist zentrales Merkmal eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und für die Zulassung und den Betrieb eines MVZ konstitutiv und zwingend erforderlich. Trotz dieser zentralen Rolle des ärztlichen Leiters hat es der Gesetzgeber bislang versäumt, die Position des ärztlichen Leiters konkret zu regeln. Im Seminar wird dargestellt, wie auf bestimmte gesetzliche Regelungslücken im Lichte neuerer konkretisierender Rechtsprechung, wie zB dem Urteil des BSG vom 13.12.2022 – B 6 KA 15/22 -, in dem – nachdem die beklagte KÄV festgestellt hatte, dass die verfahrensgegenständlichen Sammelerklärungen zu den Honorarabrechnungen von dem Geschäftsführer der MVZ-GmbH und nicht – wie im Honorarverteilungsmaßstab vorgesehen – von dem ärztlichen Leiter des MVZ unterschrieben worden waren, die betreffenden Honorarbescheide aufhob und – sehr schmerzlich für das MVZ – das gesamte Honorar für die beiden Quartale zurückforderte, auf der rechtssystematischen Ebene des Individualarbeitsvertragsrechts reagiert werden kann. Dabei wird im Seminar nicht nur die Fallgruppe behandelt in der der ärztliche Leiter „nur“ als Arbeitnehmer als beschäftigt ist, sondern auch die Fallgruppe, in der der ärztliche Leiter gleichzeitig Geschäftsführer einer MVZ-GmbH ist.
Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Entscheidungen und Hinweisen.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden