Das Recht rund um den Anspruch auf Erteilung von Verwaltungsinformationen wird immer prägender für eine moderne Ausgestaltung des Verhältnisses der Verwaltung zu ihren Bürgern. Besondere Aufmerksamkeit erfahren die Informationsansprüche, wenn sie auf politisch bedeutsame Angelegenheiten abzielen oder wirtschafts- oder umweltrelevante Projekte betreffen. Die Auslagerung der Aufgabenwahrnehmung in rechtlich verselbstständigte Einrichtungen und Unternehmungen führt zu der Frage, ob sich die Auskunftsansprüche auch auf deren Handeln beziehen. Betroffen sind dann auch und gerade Stadt- oder Gemeindewerke. Je mehr das Vorhandensein von Auskunftsansprüchen in das Bewusstsein der Bevölkerung und von Verbänden dringt, umso mehr wird davon auch in Bezug auf die allgemeine Verwaltung, insbesondere die Kommunalverwaltung, Gebrauch gemacht. Grund genug also, sich mit Anwendungsbereich, Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen und Grenzen des Informationszugangs zu beschäftigen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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