Opfervertretung ist mehr als das bloße Beistehen im Strafverfahren. Aber dort beginnt in der Regel die Auseinandersetzung von Opfern mit Behörden und der Justiz. Im Strafverfahren werden Weichen gestellt, die auch andere Verfahren insbesondre das sozialrechtliche Teilhabeverfahren im Bereich der Opferentschädigung stark beeinflussen. Für Sozialrechtler*innen ist es daher unumgänglich bei der Opfervertretung Kenntnisse im Strafrecht zu besitzen, so wie Strafrechtler*innen wissen müssen, was es im Strafverfahren zu beachten gilt, um erfolgreich im Opferentschädigungsverfahren seine Mandanten vertreten zu können. Die Referentin und der Referent verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Opferrechts auf beiden Fachgebieten. In vielen Fallbeispielen wird im Rahmen des Seminars deutlich gemacht, was die Fallstricke im Opferrecht sind. Dabei werden auch die Besonderheiten im Umgang mit traumatisierten Menschen erörtert. Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Arbeitsunterlage.