Familienrecht
Referierende: Marita Korn-Bergmann, Andreas Purschke
Fortbildungs-Nr.: 09246239
In diesem interdisziplinären Seminar zu Begutachtungen in Kindschaftsverfahren befassen sich die Referenten mit rechtlichen und fachspezifischen Grundlagen, die wesentlich die Qualität und Verwertbarkeit von Gutachten bestimmen. Obwohl diese in Rechtsprechung und Literatur als weitgehend geklärt betrachtet werden können, finden Sie in gerichtlichen Verfahren häufig keine Beachtung und Umsetzung. Themen sind die Erforderlichkeit der Beweiserhebung, das Konkretisierungsgebot an Beweisbeschlüsse und die notwendige Qualifikation von Sachverständigen.
Der Fokus liegt auf der anwaltlichen Perspektive hierzu. Häufig sind anwaltliche Vertreter mit den genannten Problemstellungen konfrontiert und haben gemeinsam mit Mandanten Entscheidungen zum taktischen und verfahrensrechtlichen Vorgehen zu treffen. Dabei besteht oft die Befürchtung und tatsächlich auch das Dilemma, dass der Einsatz verfahrensrechtlicher Möglichkeiten als Verzögerungstaktik gewertet, unter Umständen sogar den Mandanten als Missbrauch vorgeworfen wird und Entscheidungen somit negativ beeinflusst werden. Anwaltliches klares Handeln ist daher notwendig und unumgänglich. Es erfordert Kenntnisse und Abwägungen.
Ausgangspunkt ist ein kurzer Rückblick auf das veränderte Rollenbild von Gutachtern und Rahmenbedingungen in den Verfahren.
Erläutert wird die besondere Bedeutung der erheblichen Grundrechtstangiertheit. Auch europäisches Recht und Völkerrecht gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dies korreliert wiederum mit den erheblichen tatsächlichen Auswirkungen von Entscheidungen und Eingriffen in Familiensysteme und Entwicklungen von Kindern.
Dargestellt werden Rechtsgrundlagen der genannten Fehlerquellen und die psychologische Sicht hierauf.
Gerade auch die Frage der Erforderlichkeit im Hinblick auf einfachrechtliche Beweisregeln und Grundrechte wird häufig vernachlässigt. Das Konkretisierungsgebot an die Beweisfragen ist rechtlich hinreichend geklärt und findet in der Praxis dennoch wenig Umsetzung. Gleiches gilt auch für die Anforderungen an die erforderliche Qualifikation von Sachverständigen.
Die Herausforderungen für Anwälte und Anwältinnen sind somit vielfach und komplex.
Mögliche Handlungsoptionen werden zunächst wertfrei und neutral erörtert.
Strategische Überlegungen werden vorgestellt und dienen dazu, angemessene und konkrete Vorgehensweisen festzulegen. Sie sind gerade in Kindschaftsverfahren ein schwieriger und keinesfalls zu unterschätzender Part. Professionelle Klärung von Interessenlagen und Risiken sind wichtig. Ebenso gilt es, kognitive Verzerrungen zu beachten. Sie beeinflussen Verfahrensabläufe, Haltungen von Mandanten und eigene Entscheidungen. Sie haben Auswirkungen auf die Erstellung von Gutachten, dies auch schon im Vorfeld der Erstattungen.
Ziel des Seminars ist es, den Blick auf anwaltliche Möglichkeiten und Handlungsoptionen zur Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes von Kindern und Eltern zu erweitern.
Sämtliche Arbeitsschwerpunkte werden jeweils aus rechtlicher und psychologischer Sicht beleuchtet und mit einem gemeinsamen Fazit der Referenten abgeschlossen.
Auch in diesem Seminar vertreten die Referenten ihre gemeinsame Auffassung, dass die Beachtung der Fachlichkeiten des Rechtsrahmens sowohl dem Kinderschutz als auch dem Schutz von Grundrechten und Menschenrechten der betroffenen Kinder und Eltern dienen. Sie führen zu transparenteren und schnelleren Verfahrensabläufen. Gerne wird diese Auffassung zur Diskussion gestellt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden