Im Rahmen der Nachlassgestaltung findet häufig der Wunsch Ausdruck, mit dem Erbe (auch) Gutes zu tun. Ererbtes Vermögen spielt bei gemeinnützigen und kirchlichen Trägern im Rahmen ihrer Einnahmen eine beachtenswerte Rolle, so dass die beratenden Kolleginnen und Kollegen die zu beachtenden Besonderheiten kennen müssen. Bei allen Gestaltungen sind die steuerlichen Konsequenzen und etwaige Optionen für alle Beteiligten im Blick zu behalten. Die Rechtsfolgen des Erbfalls sind den gemeinnützigen und kirchlichen Trägern oft nicht vertraut, so dass sie unterstützender Rechtsberatung insbesondere in Hinblick auf die Frage der Annahme und Ausschlagung des Erbes oder einer möglichen Anfechtung benötigen. Doch nicht nur die Fragen als bedachter Träger spielen eine Rolle – auch Forderungen der Träger gegen den Nachlass und den damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten, um die Forderung rechtssicher durchsetzen zu können, bedürfen der Unterstützung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eine aktuelle Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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